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Wie hoch sind die Beiträge? | Unfallkasse Berlin

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Beiträge

5 Euro Schien, 10 Euro Schein, zwei ein Euro Münzen, ein 50 Cent Stück

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung von Haushaltshilfen wird pauschal pro beschäftigter Person und Kalenderjahr erhoben.

  • Für Beschäftigte in Privathaushalten, die ein monatliches Einkommen über der Minijob-Grenze erhalten, wird ein Mindestbeitrag in Höhe von 90 Euro pro Kalenderjahr erhoben.
    Erläuterung:
    Der volle pauschale Jahresbeitrag in Höhe von 90 Euro wird für alle Beschäftigten in Privathaushalten erhoben, die nicht im Haushaltsscheckverfahren anzumelden sind, da es sich nicht um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse handelt.
  • Für Beschäftigte in Privathaushalten mit einem monatlichen Einkommen bis zur Minijob-Grenze wird nach der Zahl der Beschäftigten ein pauschaler Mindestbeitrag in Höhe von 45 Euro pro Kalenderjahr erhoben, soweit der Beitragseinzug nicht über die Minijobzentrale erfolgt.
    Erläuterung:
    Ein reduzierter pauschaler Jahresbeitrag in Höhe von 45 Euro wird erhoben, wenn die Haushaltshilfe zwar in einem Haushalt geringfügig beschäftigt ist, sie aber beispielsweise aufgrund der Addition der Verdienste mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse insgesamt über der Minijob-Grenze monatlich verdient oder aus anderen Gründen (z. B. Bestandsschutzregelung) nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden kann.
  • Die Minijob-Zentrale erhebt für die im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens gemeldeten geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse einen einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von 1,6 Prozent des Arbeitentgelts.

Diese Beiträge werden - im Gegensatz zu anderen Zweigen der Sozialversicherung - allein vom Haushaltsvorstand (Arbeitgeber) aufgebracht. Eine Anrechnung auf das Entgelt darf nicht erfolgen. 
Die Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. Die wöchentlichen Arbeitsstunden sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes bzw. Sozialversicherungspflicht spielen hierbei keine Rolle.

Die Beiträge sind auf folgendes Konto der Unfallkasse Berlin zu überweisen:

Empfänger: Unfallkasse Berlin
IBAN: DE84 1007 0000 0831 7455 00
Geldinstitut: Deutsche Bank

Verwendungszweck: Ihre Unternehmensnummer oder der in dem Beitragsbescheid genannte Verwendungszweck, Name des Haushalts, in dem die Haushaltshilfe beschäftigt ist.