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Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern | Unfallkasse Berlin

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Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe in der Schule. Dazu gehört auch, dass Ersthelfende in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Ersthelfende werden dafür ausgebildet, eine wirksame Erste Hilfe zu leisten. Sie verfügen über das notwendige Wissen im Umgang mit verschiedenen Verletzungen und sind in der Lage einzuschätzen, ob es sich um eine Bagatelle oder um ein ernsteres gesundheitliches Problem handelt.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden in den Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen übernimmt auf Antrag die Unfallkasse Berlin (§23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII).

Weitere Informationen

Die Antragstellung erfolgt seit Januar 2023 ausschließlich über unsere Internetseite.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie hier:

www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/erste-hilfe-ausbildung 

Bei Fragen berät Sie gerne Frau Sylvia Lehmann (Schulen und Betriebe),
Tel.: 030 7624-1372 oder per Mail an erstehilfe@unfallkasse-berlin.de.