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Informationen für

Erste Hilfe Ausbildung

Regelungen zur Erste Hilfe Ausbildung

Nach § 23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII ist die Unfallkasse Berlin verpflichtet die Lehrgangsgebühren gemäß GUV-V A1 § 26 Abs. 1 für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe für unsere Mitgliedsunternehmen zu tragen.

Für Arbeiter und Angestellte des Landes Berlin und der Bezirksämter mit ihren nachgeordneten Einrichtungen und rechtlich selbständigen Unternehmen, für Erzieherinnen und Erzieher in Tageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte) und für Lehrkräfte an Berliner Schulen gilt:

  • Die Erste Hilfe Ausbildung ist ein acht Doppelstunden umfassender Erste-Hilfe Kurs.
    “Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerscheins reichen nicht aus.
  • Eine Erste-Hilfe-Ausbildung ist zwei Jahre gültig. Die Qualifikation bleibt erhalten, wenn innerhalb dieser Zeit der Ersthelfer an einem Erste-Hilfe-Training (vier Doppelstunden) teilnimmt. Nach mehr als zwei Jahren muss wieder ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler sollen von den Dienstkräften durchgeführt werden.
  • Für Lehrkräfte und Erzieher/innen, die bei freien Trägern angestellt sind, übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft des Trägers die Kosten für die Ausbildung.

Bitte beachten Sie:

  1. Eine schriftliche Beantragung für die Kostenübernahme zur Ersten Hilfe bei der Unfallkasse Berlin muss immer erfolgen, da ansonsten die Kosten nicht übernommen werden können.
  2. Um eine vereinfachte Abrechnung der Lehrgangsgebühren mit verschiedenen Ausbildungsorganisationen zu ermöglichen, wird wie bisher ein Gutscheinverfahren eingesetzt. Die Gutscheine werden ihnen nach Prüfung ihres Antrages zugesandt.
  3. Die Termine können Sie nach Erhalt der Gutscheine mit den durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ermächtigten Ausbildungsorganisationen selbst vereinbaren.

    Achtung!
    Da wir ab dem 01.01.2010 der Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft beigetreten sind, können alle ermächtigten Ausbildungsorganisationen die Erste-Hilfe-Ausbildung durchführen.
    Die ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind immer aktuell einzusehen unter www.bg-qseh.de.
    Wir bitten Sie auch immer auf die Gültigkeit der Ermächtigung zu achten.
    Es werden keine Kosten an Ausbildungsorganisationen erstattet, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind!

  4. Die Organisation der Aus- und Fortbildung wird nicht von der Unfallkasse Berlin durchgeführt, sondern obliegt dem Betrieb.
  5. Die Gebühren werden direkt zwischen den ermächtigten Ausbildungsorganisationen und der Unfallkasse Berlin abgerechnet. 
  6. Eine Erstattung der Gebühren an Teilnehmende ist nicht möglich.
Medikamentengabe in Kitas und Schulen

Pädagoginnen und Pädagogen dürfen grundsätzlich keine eigenständigen medizinischen Heilbehandlungen durchführen. Diese gehören auch nicht zu den Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe. Allerdings können Eltern mit der Kita oder Schule Vereinbarungen zur Verabreichung von Medikamenten treffen. Dies betrifft in erster Linie Kinder mit chronischen Beschwerden, um ihnen die Teilhabe am Kita- oder Schulbesuch zu ermöglichen. Die wichtigsten Fragestellungen dazu haben wir für Sie zusammengefasst.

Informationen zur Medikamentengabe in Kitas
Beispiel-Vorlage für eine Vereinbarung mit der Kita
Information zur Medikamentengabe in Schulen
Beispiel-Vorlage für eine Vereinbarung mit der Schule


Bei leichtem Unfall: Taxicoupons statt Rettungswagen

Erleidet ein Kind in einem Berliner Kindergarten, der Schule, einer Krippe oder einem Hort einen Unfall, so kann die Erzieherin/der Erzieher leicht verletzte Kinder mit dem Taxi zum Arzt bringen und die Fahrt mit Coupon bezahlen. Der Taxiunternehmer rechnet selbst mit der Unfallkasse Berlin ab. Bei den meisten Unfällen ist für den Transport der Verletzten kein Rettungswagen erforderlich; ein Taxi ist dagegen eine viel preiswertere Alternative. Durch die in den Einrichtungen vorhandenen Coupons wird kein Bargeld benötigt, was das Verfahren sehr vereinfacht. Die Taxicoupons können von den Kitas und Schulen bei der Unfallkasse bestellt werden.


Änderungen der Richtlinien für die Erste Hilfe/ Wiederbelebung – Nationaler Reanimationskonsens
Am 31. Mai 2006 tagte der deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer in Berlin. Dort wurden alle wesentlichen Änderungen zur Wiederbelebung im Erwachsenenn- und Kindesalter in den "Eckpunkten der Bundesärztekammer für die für die Reanimation 2006" zusammengefasst. Die Ergebnisse finden Sie hier.