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Haushaltshilfen

Haushaltshilfe Bügeln

Pro Jahr passieren in Deutschland fast drei Millionen Unfälle im Haushalt.

Jeder Haushalt in dem eine Haushaltshilfe beschäftigt ist verpflichtet diese gegen Arbeits- und Wegeunfälle abzusichern. Denn der Haushaltsvorstand fungiert somit als Arbeitgeber. Abhängig vom monatlichen Arbeitsentgelt müssen Haushaltshilfen beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Dies gilt auch, wenn eine private Versicherung abgeschlossen wurde.

Die Unfallkasse Berlin ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für diejenigen Haushalte zuständig, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. die Unfallkasse.

Zuständige Unfallversicherungsträger in anderen Bundesländern

Der Vorteil für Arbeitgeber
Schadensersatzansprüche der Haushaltshilfe gegen den Haushaltsvorstand/ Arbeitgeber aufgrund von Verletzungen bei Arbeits- und Wegeunfällen sind ausgeschlossen.
Voraussetzung ist, dass der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.



Logo_DSH1107Die Unfallkasse Berlin ist Mitglied in der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), die über Unfallgefahren in Heim und Freizeit informiert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.das-sichere-haus.de/  


Die DSH gibt in jedem Quartal ein Magazin heraus.  Dieses kann unter www.das-sichere-haus.de/broschueren/dsh-magazin/ heruntergeladen werden.