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Weiterer möglicher Schutz im Ehrenamt - Verträge zwischen Berliner Senat und einer privaten Versicherung

Ehrenamt -AltenbetreuungSoweit ehrenamtlich Tätige im Einzelfall nicht bereits Kraft Gesetzes versichert sind oder die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung erfüllen, sind sie ggf. über die Organisation versichert, für die sie tätig werden - soweit eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung für sie als Freiwillige abgeschlossen wurde. Von dieser Möglichkeit können jedoch nur Einrichtungen in formaler Rechtsform Gebrauch machen.

Das Land Berlin hat zum Januar 2005 mit der Zürich-Versicherung eine Sammel-Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, die auch ehrenamtlich Engagierte in rechtlich unselbständigen Organisationen unter Versicherungsschutz stellt. Dieser gilt dabei nachrangig; tritt also erst dann in Kraft, wenn das Haftpflicht- oder Unfallrisiko nicht anderweitig abgesichert ist.

Nähere Informationen zur Sammel-Haftpflicht- und Unfallversicherung mit Beispielen und Erläuterungen finden Sie  hier.


Wichtige Informationen rund um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der bei der Unfallkasse Berlin versicherten ehrenamtlich Tätigen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

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