Der Prüf- und Beratungsdienst der Unfallkasse Berlin steht den Lohn- und Gehaltsstellen sowie den Personalabteilungen der versicherten Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Er berät gern, sei es telefonisch oder im persönlichen Gespräch.
Wichtige Neuerungen im Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung
Im Oktober 2008 beschloss der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)". Das Gesetz regelt u.a. das Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung neu. Ziel ist, dass die Betriebsprüfer der Rentenversicherung zukünftig auch die Daten zur Unfallversicherung prüfen sollen.
Was müssen Unternehmen beachten?
An die Stelle des Lohnnachweises in Papierform tritt das so genannte erweiterte Meldeverfahren der Rentenversicherung. Das bedeutet für Arbeitgeber: Sie müssen seit Januar 2009 die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung parallel an die Rentenversicherung und die Unfallversicherung melden.
Dazu hat die Unfallversicherung einen eigenen Datenbaustein in das DEÜV-Verfahren (Datenerfassungs- und Übermittlungs-Verfahren in der Sozialversicherung) integriert. Mit diesem Verfahren übermitteln Arbeitgeber die Daten zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Statt einer jährlichen Meldung für das gesamte Unternehmen, melden Arbeitgeber seit Januar 2009 nun für jeden Mitarbeiter individualisierte Daten zur Unfallversicherung. Dies geschieht im Rahmen der Entgeltmeldungen an die Einzugsstellen. Achtung: Die Unfallkasse benötigt in der Übergangsphase immer noch den Lohnnachweis von den Unternehmen.
Seit Januar 2010 werden Betriebsprüfungen für Prüfzeiträume ab 2009 nur noch von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Für die Prüfzeiträume vor 2009 bleiben die Unfallversicherungsträger zuständig.
Software, die für die Lohnbuchhaltung ab 2009 verwendet wird, muss den Datenbaustein für die Unfallversicherung vorsehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Service Ihres Softwareanbieters.
Für welche Arbeitnehmer muss eine Meldung vorgenommen werden?
Der Datenbaustein zur Unfallversicherung muss für alle Personen ausgefüllt werden, für die auch eine DEÜV-Meldung gemacht wird. Für geringfügig kurzzeitig Beschäftigte muss nicht nur eine Anmeldung, sondern auch eine Jahresmeldung abgegeben werden.
Folgende Angaben übermitteln Arbeitgeber künftig für jeden Arbeitnehmer mit jeder Sendung des Datenbausteines Unfallversicherung (DBUV) im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens an die Einzugstelle:
Beachten Sie hierzu bitte folgende Erläuterungen – in Klammern Feldbezeichnungen im DBUV:
1. Betriebsnummer des Unfallversicherungs-Trägers (BBNR-UV)
Um zu kennzeichnen, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, muss in der Meldung die Betriebsnummer des UV-Trägers angegeben werden.
Die Betriebsnummer der Unfallkasse Berlin lautet: 90276713
Die Betriebsnummer finden Sie in der Fußzeile der Schreiben von der Unfallkasse Berlin.
2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens (MTNR)
Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Lohnnachweisen, Bescheiden zum Vorschuss und Abrechnung der Umlage von der Unfallkasse.
3. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt)
Melden Sie hier das unfallversicherungspflichtige Jahresentgelt des betreffenden Arbeitnehmers. Dieses wird nach den gleichen Grundsätzen wie bisher ermittelt, also unter Einschluss der steuerfreien Sonn-, Feiertags - und Nachtzuschläge und unter Berücksichtigung der Jahresarbeitsverdienstgrenze.
Für die Unfallkasse Berlin beträgt sie je Versicherten für:
| Jahr | Jahresarbeitsverdienstgrenze |
| 2008 | 68.586 Euro |
| 2009 | 69.552 Euro |
| 2010 | 70.518 Euro |
| 2011 | 70.518 Euro |
| 2012 | 72.450 Euro |
| 2013 | 74.382 Euro |
|
Meldungen im DEÜV-Verfahren, |
Vollarbeiterrichtwert des Jahres |
Höhe der Stunden |
| 2010 | 2008 | 1610 |
| 2011 | 2009 | 1570 |
| 2012 | 2010 | 1600 |
| 2013 | 2011 | 1590 |
Bei nicht ganzjähriger bzw. nicht ganztägiger Beschäftigung muss der Arbeitgeber den entsprechenden Anteil angeben.
Die geleisteten Arbeitsstunden sind künftig für die Dauer der Übergangsphase mit dem Lohnnachweis zu melden.
Downloads:
Lohn- und Entgeltnachweise
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Simone Gozdzik
Telefon: 030 / 7624 – 1173