Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, haben die Versicherten Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Hierbei steht die bestmögliche medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung im Vordergrund.
Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Unfallkasse Berlin:
Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen vorliegen müssen, erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkasse Berlin gerne.