Als Haushaltsführender haben Sie die Pflicht, die Beschäftigung von Personen binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. Die wöchentlichen Arbeitsstunden sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes bzw. Sozialversicherungspflicht spielen hierbei keine Rolle.
Verdient Ihre Haushaltshilfe monatlich bis zu 400 Euro (Minijob), so ist für die An- und Abmeldung nur die Minijob-Zentrale zuständig. Eine zusätzliche Anmeldepflicht bei der Unfallkasse Berlin entfällt.
Über eine kurze Mitteilung der von dort vergebenen Betriebsnummer würden wir uns jedoch freuen.
Die Anschrift zur Anmeldung lautet:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn - See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Telefon: 0180/1200 504
Internet: www.minijob-zentrale.de
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird dann zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsabgaben von der Minijob-Zentrale abgebucht. Der zuständige Unfallversicherungsträger bleibt die Unfallkasse Berlin.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Robin Siegmund, Tel.: 76 24 - 1169
Yusuf Gül, Tel.: 76 24 - 1352
Anmeldeformular
(Ausdruck des Anmeldeformulars ohne Info-Text)