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Wie meldet man eine Hilfe an?

Als Haushaltsführender haben Sie die Pflicht, die Beschäftigung von Personen binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. Die wöchentlichen Arbeitsstunden sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes bzw. Sozialversicherungspflicht spielen hierbei keine Rolle.

Verdient Ihre Haushaltshilfe monatlich bis zu 400 Euro (Minijob), so ist für die An- und Abmeldung nur die Minijob-Zentrale zuständig. Eine zusätzliche Anmeldepflicht bei der Unfallkasse Berlin entfällt.
Über eine kurze Mitteilung der von dort vergebenen Betriebsnummer würden wir uns jedoch freuen.

Die Anschrift zur Anmeldung lautet:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn - See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Telefon: 0180/1200 504
Internet: www.minijob-zentrale.de

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird dann zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsabgaben von der Minijob-Zentrale abgebucht. Der zuständige Unfallversicherungsträger bleibt die Unfallkasse Berlin.

  • Beschäftigen Sie die Haushaltshilfe mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von über 400 Euro, genügt eine formlose Anmeldung (z.B. Brief, Postkarte oder Telefax) bei uns.
  • Ebenso müssen Sie Haushaltshilfen bei der Unfallkasse Berlin anmelden, bei denen eine Anmeldung über die Minijob-Zentrale z.B. wegen einer Mehrfachbeschäftigung mit einem monatlichen Gesamteinkommen über 400 Euro nicht möglich ist.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei:

    Robin Siegmund, Tel.: 76 24 - 1169
    Yusuf Gül, Tel.: 76 24 - 1352

Anmeldeformular  
(Ausdruck des Anmeldeformulars ohne Info-Text)